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Dronabinol

Dronabinol ist die international gebräuchliche Bezeichnung für Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC), den psychoaktiven Hauptwirkstoff der Cannabispflanze. In medizinischem Kontext bezeichnet Dronabinol ausschließlich die reine, synthetisch oder halbsynthetisch hergestellte Form dieses Wirkstoffs.

Im Unterschied zu natürlichen Cannabisextrakten besteht Dronabinol nur aus THC und enthält keine weiteren Cannabinoide wie CBD oder Terpene. Es wird in Deutschland vor allem als Rezepturarzneimittel in öliger Lösung oder in Kapseln über Apotheken abgegeben.

Die medizinische Anwendung von Dronabinol ist vielfältig: Es wird u. a. zur Linderung von Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie, zur Appetitsteigerung bei HIV/AIDS und als Schmerzmittel bei chronischen Erkrankungen eingesetzt. Die Verschreibung erfolgt in der Regel durch spezialisierte Ärzt:innen und bedarf einer Genehmigung der Krankenkasse.

Rechtlich fällt Dronabinol in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist nur auf BtM-Rezept erhältlich. Die Anwendung unterliegt damit strengen gesetzlichen Vorgaben.

Im Unterschied zu medizinischem Cannabisblütenmaterial bietet Dronabinol den Vorteil einer präzisen Dosierung und gleichbleibenden Wirkstoffkonzentration. Allerdings berichten manche Patient:innen, dass der therapeutische Effekt von Vollspektrumextrakten oder Blüten stärker oder „runder“ wahrgenommen wird – ein Hinweis auf den sogenannten Entourage-Effekt.

Synonyme: Δ9-THC, pharmazeutisches THC, medizinisches THC