Spätestens seit im August der THC Grenzwert von 1 auf 3 Nanogramm THC je Milliliter Blut angehoben wurde, können viele kiffende Fahrer*innen aufatmen: Denn wer unter dem Grenzwert bleibt, bekommt, anders als früher, kein Fahrverbot mehr.
Wurde einem noch vor nicht allzulanger Zeit der Führerschein für Monate entzogen, wurde man bekifft am Steuer erwischt, bleibt diese Strafe nun aus. Damit entfällt auch die gefürchtete MPU. Die „Medizinisch Psychologische Untersuchung” ist nicht nur aufwendig, sondern auch kostspielig und alles in allem vermutlich notwendig aber dennoch ein Übel.
Natürlich sollen die neuen Regelungen nicht dazu animieren, sich stoned ans Steuer zu setzen, dennoch sind sie für viele Gelegenheitsraucher eine echte Verbesserung. Nun muss man nicht mehr fürchten, gleich seinen Führerschein zu verlieren, nur weil man am Vortag einen Joint geraucht hat.
Wer sicher gehen will, dass der Grenzwert bei einer Kontrolle nicht überschritten wird, wartet am besten mindestens 12 Stunden. Regelmäßige Konsument*innen sollten lieber noch einen Test machen, denn bei Ihnen sinkt der Spiegel langsamer. Auch bei Fahrtüchtigkeit kann bei ihnen der Grenzwert überschritten werden.
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