MedCanG-Novelle weiter nicht beschlossen: Warum sich die Lesung im Bundestag immer wieder verschiebt
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Der Entwurf liegt seit Oktober 2025 vor, das Kabinett hat ihn beschlossen, der Bundestag hat im Dezember beraten — und trotzdem ist die Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes bis heute nicht verabschiedet. Die entscheidende zweite und dritte Lesung wurde mehrfach verschoben.
Für Patienten ist das zunächst eine gute Nachricht, und sie sollte klar ausgesprochen werden: Es gilt weiterhin die bisherige Rechtslage. Telemedizinische Rezepte sind zulässig, der Versand von Medizinalcannabis über Apotheken ist es ebenfalls. Wer in den vergangenen Monaten gelesen hat, das sei bereits verboten, ist einer verbreiteten Verwechslung von Gesetzentwurf und Gesetz aufgesessen.
Warum es hakt, lässt sich von außen nur teilweise beurteilen. Verschiebungen dieser Art haben in der Regel eine von drei Ursachen: Innerhalb der Koalition ist man sich über Details nicht einig, die Anhörungen haben Änderungsbedarf ergeben, oder das Vorhaben steht in der Prioritätenliste schlicht hinter anderen. Alle drei sind bei einem Thema plausibel, das politisch keinen unmittelbaren Druck erzeugt.
Für dich bedeutet die Hängepartie vor allem Planungsunsicherheit — und die ist auf ihre Weise belastend. Wer eine Therapie über telemedizinische Verschreibung aufbaut, weiß nicht, ob dieser Weg in sechs Monaten noch existiert. Unser Rat bleibt derselbe wie im vergangenen Herbst: Nutze die Zeit, um eine ärztliche Anlaufstelle vor Ort zu finden, die im Fall der Fälle weiterverschreiben kann. Der Aufwand lohnt sich unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.