Wie wir in unserem Artikel zum Thema THC Grenzwert schon festgestellt haben, scheinen weder Judikative noch Exekutive in Deutschland so richtig vorbereitet auf die Legalisierung. So gibt es bis heute noch keinen gültigen und einheiltichen Bußgeldkatalog für Vertsöße gegen das neue Cannabisgesetz.
Ein bisschen peinlich ist das schon, aber umso besser für die Konsument*innen, die in dem Nebel des Ungeklärten vielleicht noch etwas untertauchen können. Ohne feste Arbeitsabläufe bleibt den Behörden nichts anderes übrig, als Verfahren ruhen zu lassen, bis Zuständigkeiten, Abläufe und Regeln gefunden wurden.
Tatsächlich gönnte sich aber die Berliner Polizei im Herbst 2024 ein Upgrade:
800 Waagen wurden zur Kontrolle eingeführt und gehören nun zur Ausrüstung der Einsatzkräfte im Außendienst. Bis zu 25 Gramm darf man laut geltendem Gesetz nun für den Eigenbedarf bundesweit besitzen. Wer mit mehr erwischt wird, darf sich dann überraschen lassen, ob und was eine mögliche Strafe sein könnte. 😉